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   OVG Bremen, 02.08.2023 - 2 LA 2/23   

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https://dejure.org/2023,22383
OVG Bremen, 02.08.2023 - 2 LA 2/23 (https://dejure.org/2023,22383)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02.08.2023 - 2 LA 2/23 (https://dejure.org/2023,22383)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02. August 2023 - 2 LA 2/23 (https://dejure.org/2023,22383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 53 ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3
    Ausweisung; Ermittlungsverfahren; ernstliche Zweifel; Generalprävention; grundsätzliche Bedeutung; Strafverfahren; Unschuldsvermutung; Verdacht; Wiederholungsgefahr

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 53 ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3
    Ausweisung; Ermittlungsverfahren; ernstliche Zweifel; Generalprävention; grundsätzliche Bedeutung; Strafverfahren; Unschuldsvermutung; Verdacht; Wiederholungsgefahr

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020

    Kein Anspruch auf "Bewährungsduldung" aus einer Vereinbarung der Beteiligten

    Auszug aus OVG Bremen, 02.08.2023 - 2 LA 2/23
    Diese Vermutung bewirkt somit nicht, dass die Verwaltungsbehörde in einem auf Gefahrenabwehr gerichteten Verwaltungsverfahren von Tatsachen, die (auch) strafrechtlich relevant sind, solange absehen müsste, bis sie in einem rechtskräftigen Strafurteil festgestellt sind (BVerwG, Beschl. v. 24.01.2017 - 2 B 75/16, juris Rn. 12; Hess. VGH , Beschl. v. 31.05.2023 - 6 A 556/23.Z, juris Rn. 10; OVG Bremen, Beschl. v. 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 29; OVG NW, Beschl. v. 23.11.2022 - 18 A 1507/22, juris Rn. 12; Bay. VGH , Beschl. v. 07.10.2021 - 19 CE 21.2020, juris Rn. 27).

    Daher ist eine Berücksichtigung der in dem Strafverfahren bislang zutage geförderten Erkenntnisse - auch wenn es sich zunächst nur um "Verdachtsmomente" handelt - im Ausweisungsverfahren, in dem es um das Vorliegen eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses und in diesem Zusammenhang um die Frage einer fortdauernden Gefährlichkeit, mithin um präventives sicherheitsbehördliches Handeln geht, möglich und geboten (OVG Bremen, Beschl. v. 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 29; Bay. VGH , Beschl. v. 07.10.2021 - 19 CE 21.2020, juris Rn. 27).

  • OVG Bremen, 22.10.2019 - 2 B 138/19

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines straffälligen Ausländers bei

    Auszug aus OVG Bremen, 02.08.2023 - 2 LA 2/23
    Diese Vermutung bewirkt somit nicht, dass die Verwaltungsbehörde in einem auf Gefahrenabwehr gerichteten Verwaltungsverfahren von Tatsachen, die (auch) strafrechtlich relevant sind, solange absehen müsste, bis sie in einem rechtskräftigen Strafurteil festgestellt sind (BVerwG, Beschl. v. 24.01.2017 - 2 B 75/16, juris Rn. 12; Hess. VGH , Beschl. v. 31.05.2023 - 6 A 556/23.Z, juris Rn. 10; OVG Bremen, Beschl. v. 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 29; OVG NW, Beschl. v. 23.11.2022 - 18 A 1507/22, juris Rn. 12; Bay. VGH , Beschl. v. 07.10.2021 - 19 CE 21.2020, juris Rn. 27).

    Daher ist eine Berücksichtigung der in dem Strafverfahren bislang zutage geförderten Erkenntnisse - auch wenn es sich zunächst nur um "Verdachtsmomente" handelt - im Ausweisungsverfahren, in dem es um das Vorliegen eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses und in diesem Zusammenhang um die Frage einer fortdauernden Gefährlichkeit, mithin um präventives sicherheitsbehördliches Handeln geht, möglich und geboten (OVG Bremen, Beschl. v. 22.10.2019 - 2 B 138/19, juris Rn. 29; Bay. VGH , Beschl. v. 07.10.2021 - 19 CE 21.2020, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus OVG Bremen, 02.08.2023 - 2 LA 2/23
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die Grundlage des § 60a Abs. 2c AufenthG ist, gehört zur Substantiierung einer Posttraumatischen Belastungsstörung angesichts der Unschärfen des Krankheitsbildes sowie seiner vielfältigen Symptome regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden (fach-)ärztlichen Attests (BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, BVerwGE 129, 251 -264, Rn. 15).
  • OVG Bremen, 07.12.2023 - 2 B 286/23

    Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; Passbeschaffungspflicht des

    Der Antragsteller ist ein bestandskräftig ausgewiesener türkischer Staatsangehöriger (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.08.2023 - 2 LA 2/23, juris).

    Insoweit wird auf die noch nicht einmal vier Monate zurückliegende Entscheidung des Senats im Klageverfahren des Antragstellers gegen seine Ausweisung, die Ablehnung der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis, das Einreise- und Aufenthaltsverbot und die Androhung der Abschiebung in die Türkei verwiesen (OVG Bremen, Beschl. v. 22.08.2023 - 2 LA 2/23, juris).

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